- - -
   
  h t t p s : / / w - o - s - s - i . d e . t l
  Schwarzarbeit-1
 

Schwarzarbeit ist ein Teil der sogenannten Schattenwirtschaft und schädigt die Finanzen der Regierung jedes Jahr zu einem nicht unerheblichen Teil.
 

  • - Wenn jemand schwarz arbeitet und so Steuern hinterzieht, schädigt er damit indirekt alle ehrlichen Steuerzahler und tut sich auch selbst in Hinblick auf Rentenversicherung, Unfallversicherung usw. nichts Gutes. Es ist also im Sinne aller, dass Sie Schwarzarbeiter melden.1
  • - Natürlich gibt es Nachbarschaftshilfe in kleinem Rahmen, sobald Sie aber den Verdacht auf ernsthafte Schwarzarbeit haben, sollten Sie aktiv werden.2
  •  

Zeigen Sie Schwarzarbeiter an

  • - Wenn Sie Schwarzarbeiter melden wollen, brauchen Sie zunächst eine Anlaufstelle.1
  • - Dafür gibt es die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom deutschen Zoll. 113 Dienststellen in ganz Deutschland befassen sich nur mit der Ermittlung von Schwarzarbeit und sind für Ihre Hinweise dankbar. Jeder kann zu seiner regionalen Zolldienststelle gehen und dort eine Meldung von Schwarzarbeit machen.2
  • - Wenn Sie Ihre örtliche Anlaufstelle nicht kennen, können Sie sich immer bei der Hauptstelle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Bundesfinanzdirektion West, wenden. Ihre Hinweise gibt die Behörde dann garantiert an die örtliche Einsatzstelle zur Bearbeitung weiter.3
  • - Hier sind Sie immer dann gut aufgehoben, wenn es um eine nicht angemeldete, aber meldepflichtige Beschäftigung bzw. Selbstständigkeit oder ein Gewerbe handelt. Dann ist die Schwarzarbeit steuerrechtlich ebenso relevant wie für Sozialversicherungsbeiträge und die Mitgliedschaftspflicht in Berufsverbänden usw.4
  • - Das Fehlen eines Vertrages und die Zahlung in bar sind sehr verdächtige Handlungen in Hinblick auf Schwarzarbeit.5
  •  

So melden Sie den Steuerbetrug

  • - Es gibt auch andere Fälle von vermuteter Schwarzarbeit, in der Sie weitere Stellen über Ihren Verdacht informieren können.1
  • - Arbeitet jemand auffällig viel und lebt auf unglaubwürdig großem Fuß, obwohl er Arbeitslosengeld bekommt, handelt es sich eventuell rechtlich nicht um Schwarzarbeit. Hier könnte eine nicht angemeldete Nebentätigkeit vorliegen, die Sie natürlich ebenfalls melden können. Dann sollten Sie sich mit Ihrem Misstrauen am besten direkt an die zuständige ARGE wenden.2
  • - Auch die Polizei, das Finanzamt, die Handwerks- und Handelskammer und das Ordnungsamt können von Ihnen als Anlaufstellen für das Melden von Schwarzarbeit genutzt werden.3
  • - Sie können immer persönlich kommen, anrufen oder sich schriftlich per Brief bzw. E-Mail melden. Im Internet finden Sie ein Formular für die Anzeige von Schwarzarbeit.4
  • - Im weiteren Verlauf wird man Sie eventuell um weitere Angaben bitten, Ihre Anonymität ist jedoch garantiert gewahrt, Sie können eine Anzeige auch ohne Absender abgeben. Je mehr Informationen Sie haben, desto besser kann der Verdacht verfolgt werden. Erzählen Sie auch Dinge, von denen Sie nicht sicher sind, inwiefern sie relevant sind.5
  • - Überlegen Sie sich vorher selbst, ob Sie gute Gründe für eine Meldung Ihres Verdachts haben. Natürlich sollten Sie nicht als Nachbarschaftspolizist bei harmlosen, kleinen Gefälligkeiten aktiv werden. Handelt jemand Ihrer Wahrnehmung nach aber wirklich Unrecht, verdient er es auch, überprüft zu werden.

Quelle: helpster.de 



 
  -> 21540 Besucher waren hier  
 
-WERBUNG-
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden